Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebot, Vertragsabschluss und Auftragsdurchführung
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung bzw. mit der Ausführung zustande.
2.2. Wir sind berechtigt, Aufträge oder Teile der Aufträge an Subunternehmer weiter zuführen.
2.3. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts, die nicht grundlegend sind, bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
3. Preise
3.1. Für die Lieferungen und Leistungen der d-serv GmbH gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise (Tagespreis), sofern nicht in unserem Angebot ausdrücklich ein abweichender Preis genannt wird.
3.2. Alle Preise verstehen sich ab Sitz Tübingen. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt sein.
3.3. Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im Zweifel zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Nebenabreden, Zusicherungen
4.1. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Erteilung eines schriftlichen Auftrags getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5. Liefer- und Leistungszeit
5.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.2. Alle Lieferzusagen und –termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
5.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
6.2. Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Stand der Technik Fehler unter allen Anwendungsbedingungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
6.3. Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen für den Fehler nicht ursächlich sind.
6.4. Der Kunde wird die erhaltenen Produkte innerhalb eines Monats nach Empfang auf deren Vertragsmäßigkeit hin überprüfen. Er hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Programme und andere gelieferte Produkte gelten als abgenommen, wenn nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist für eine weitere Frist von zwei Wochen die Nutzbarkeit nicht wegen gemeldeter Fehler erheblich eingeschränkt ist.
6.5. Fehlermeldungen werden nur berücksichtigt, wenn sie schriftlich erfolgen.
6.6. Der Kunde kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserungen verlangen. Erst wenn zwei Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können weitere Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Die Pflicht zur Fehlerbeseitigung kann auch dann erfüllt werden, dass wir eine neue Programmversion zur Verfügung stellen.
6.7. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schäden in Folge der Verwendung von Software an Daten, Software oder Hardware des Benutzers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Dies gilt nicht, falls der Schaden aufgrund der Verletzung einer Kardinalpflicht durch die d-serv GmbH entstanden ist.
6.8. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.
7.2. Verarbeitung oder Umbildungen erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, ist im folgenden als Vorbehaltware bezeichnet.
7.3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Kunde die Abtretung offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
7.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde.
7.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zuverlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
8. Zahlung
8.1. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
8.2. Wir sind berechtigt, ab dem 31. Tag nach Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen EZB-Basiszinssatz zu berechnen.
8.3. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8.4. Der Kunde kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese vom Lieferanten unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte, die auf einem anderen Vertragsverhältnis mit dem Lieferanten beruhen, kann der Kunde nicht geltend machen.
9. Schutz- und Urheberrechte
9.1. Das Eigentum und das Urheberrecht an der von uns gelieferten Software, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software liegt beim Softwarehersteller. Der Kunde darf die Software – sofern nicht ausdrücklich ein weitergehendes Nutzungsrecht übertragen wurde – nur auf einer einzigen DV-Anlage nutzen sowie eine einzige Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken machen. Er ist nur aufgrund einer schriftlichen Genehmigung des Softwareherstellers berechtigt, die evtl. der Software beiliegenden gedruckten Materialien zu kopieren.
9.2. Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Kunden das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Kunde verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
10. Export
10.1. Der Export unserer Software in Nicht-EU-Länder bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, dass der Kunde selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1. Erfüllungsort ist Tübingen.
11.2. Im kaufmännischen Verkehr und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Tübingen als Gerichtsstand vereinbart.
11.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Stand: August 2022